Studieninformationen
DAS GEÄNDERTE EINWANDERUNGSGESETZ ZIEHT FACHKRÄFTE IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND AN
- 29/01/2024
- Gepostet von: New Life
- Kategorie: Berufsausbildung in Deutschland Erlebnis Deutschland
Dies ist Teil des umfassenden Reformplans der deutschen Einwanderungspolitik, um dem gravierenden Fachkräftemangel zu begegnen, der die größte Volkswirtschaft Europas belastet.
Ab dem 18. November 2023 treten die ersten Änderungen des „Geänderten Einwanderungsgesetzes“ in Kraft, das im vergangenen Sommer vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Diese Änderungen zielen darauf ab, Fachkräfte aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) anzuziehen.
Die neuen Regelungen werden in drei Phasen umgesetzt, beginnend am 18. November 2023. Weitere Änderungen treten am 1. März 2024 und schließlich am 1. Juni 2024 in Kraft.
Dies ist Teil eines umfassenden Reformplans der deutschen Einwanderungspolitik, um dem gravierenden Fachkräftemangel zu begegnen, der die größte Volkswirtschaft Europas belastet.
In einem Kontext, in dem deutsche Arbeitgeber jedes Jahr mit einem Mangel von Hunderttausenden von Fachkräften konfrontiert sind, insbesondere in Bereichen wie Informationstechnologie (IT), Gesundheitswesen, Bauwesen, Logistik usw., schafft das geänderte Einwanderungsgesetz mehr Beschäftigungsmöglichkeiten und einfachere Bedingungen als die bisherigen Regelungen, um Fachkräfte anzuziehen und gleichzeitig die wirtschaftliche Lage Deutschlands zu verbessern.
Gemäß den neuen Vorschriften, die nun in Kraft getreten sind, basiert die neue Einwanderungspolitik auf einem Punktesystem mit fünf Kriterien: berufliche Qualifikationen, Deutschkenntnisse, Berufserfahrung, Verbindungen zu Deutschland und Alter.
Das Punktesystem priorisiert Personen nach folgendem Schema: 4 Punkte für Personen mit beruflichen Qualifikationen in einem bestimmten Beruf, 3 Punkte für Personen, die Deutsch oder Englisch sprechen, und zusätzliche 2 Punkte für Personen unter 35 Jahren.
Wenn die Gesamtpunktzahl über 6 liegt, wird eine „EU Green Card“ (befristete Aufenthaltserlaubnis) erteilt, ohne dass alle fünf Kriterien erfüllt sein müssen.
Der größte Vorteil besteht darin, dass Fachkräfte mit Bildung oder Berufszertifikaten mit einer „EU Green Card“ nach Deutschland einreisen können, ohne dass Deutschkenntnisse erforderlich sind. Insbesondere im IT-Sektor können Fachkräfte ohne Universitätsabschluss die „EU Green Card“ erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung haben. Auch Pflegekräfte mit weniger als 3 Jahren Berufserfahrung erhalten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Die derzeitige Gehaltsgrenze, um sich für eine „EU Green Card“ in Deutschland zu qualifizieren, beträgt 56.400 Euro pro Jahr. Das neue Gesetz senkt diese Grenze auf 43.992 Euro pro Jahr für Berufe mit akutem Fachkräftemangel, wie z. B. in den Bereichen wissenschaftliche Forschung, Gesundheitswesen und IT.
Bisher war es nur möglich, eine befristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu beantragen, wenn ein einschlägiges Berufszertifikat vorlag. Nach dem neuen Gesetz kann jedoch jeder mit einem Berufszertifikat in Deutschland eine Arbeit suchen, auch wenn er sich für einen anderen, nicht verwandten Beruf entscheidet.
Mit dem neuen Einwanderungsgesetz Deutschlands schätzt das Innenministerium, dass jährlich mindestens 60.000 Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern angelockt werden könnten.
Quelle: tuoitre.vn