Studieninformationen
INTERNATIONALE STUDIERENDE DÜRFEN DIE DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT ERWERBEN UND IHRE STAATSANGEHÖRIGKEIT BEHALTEN
- 29/01/2024
- Gepostet von: New Life
- Kategorie: Berufsausbildung in Deutschland Erlebnis Deutschland
Am 20. Dezember 2024 hat die deutsche Regierung neuen Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes zugestimmt. Diese neuen gesetzlichen Änderungen könnten frühestens im Januar 2024 verabschiedet und umgesetzt werden. Hier sind die wichtigsten Punkte zum bevorstehenden Staatsangehörigkeitsgesetz in Deutschland, die vietnamesische Studierende wissen sollten:
Zukünftige Einwanderer werden nach 5 Jahren legalen Wohnsitzes (das derzeitige Gesetz erfordert 8 Jahre) die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können, solange sie sich selbst ohne staatliche Unterstützung ernähren können.
Wenn Einwanderer gute schulische oder berufliche Leistungen erbringen, über gute Deutschkenntnisse verfügen oder sich freiwillig engagieren, können sie bereits nach 3 Jahren die Staatsbürgerschaft beantragen.
Deutsche Staatsbürger dürfen ihre vorherige Staatsangehörigkeit behalten. Das bedeutet, dass vietnamesische Studierende ihre vietnamesische Staatsbürgerschaft beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft behalten können. Dies ist eine erfreuliche Nachricht für vietnamesische Studierende hier.
Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil mindestens 5 Jahre legal in Deutschland gelebt hat.
Handlungen des Antisemitismus und Rassismus werden nicht toleriert, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz öffnet auch eine „Tür“ für Ausnahmen hinsichtlich der Einkommenshöhe, einschließlich Fällen, in denen Sozialleistungen für bestimmte Sonderfälle, wie z. B. behinderten Personen, Frauen aus früheren Generationen, die Gastarbeiter waren, wie etwa vietnamesische Arbeitskräfte in der Zeit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), und Rentner, erhalten werden.
Personen, die Sozialleistungen beziehen oder sich nicht selbst ernähren können, sind nicht berechtigt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Quelle: Tagesschau und Mediendienst-integration